Gräfelfing: schönes Reihenhaus für die j ...
externe Objnr | 421 |
Status | Aktiv |
Betreuer | 13 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Reihenmittel |
PLZ | 82166 |
Ort | Gräfelfing |
Land | Deutschland |
Wohnfläche | 119 m² |
Nutzfläche | 59 m² |
Grundstücksgröße | 275 m² |
Anzahl Zimmer | 5 |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Anzahl sep. WC | 1 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Stellplatzart | Garage |
Etagenzahl | 2 |
Balkon/Terrasse | Ja |
Kaufpreis | 795.000 € |
Provision | 2,98 % |
Währung | € |
Stellplatzanzahl | 2 |
Objektbeschreibung
Lichterfüllt und allerhöchst privat präsentiert sich dieses Reihenmittelhaus eines Fünfspänners im typischen modernen Bauhausstil der späten 60er Jahre. Das Ensemble ist eingebettet in eine Wohn-Parksiedlung in Gräfelfing-Lochham. Der kompakte und durchdachte Grundriss offeriert derzeit im Erdgeschoss neben einer freundlichen Eingangssituation mit Windfang, Diele und Garderobe/Vorplatz ein sonnendurchflutetes, großzügiges Wohnzimmer mit Ess-Salon und ein Arbeitszimmer. Zur Lochhamer Straße ausgerichtet findet sich das Treppenhaus und die Küche. Im Obergeschoss situiert sind das Elternschlafzimmer sowie zwei Kinderzimmer. Im Untergeschoss sind neben der neuen Heizung von 2024 und Waschraum zwei große Kellerräume vorhanden.Der uneinsehbare Atriumgarten sorgt für private Atmosphäre und wird von morgens bis abends mit Sonne beschienen.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 23.02.2034
Baujahr lt. Energieausweis: 1967
Wesentlicher Energieträger: Gas
Energieausweis
Energieausweis | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 23.02.2034 |
Ausstattung
Ausstattung:- Eichen-Parkettböden im EG
- Heizungsanlage erneuert im Jahr 2024
- Fenster erneuert im Jahr 2014
ENERGIEAUSWEIS liegt bei der Besichtigung vor
Lage
Die Gemeinde Gräfelfing mit seinen ca. 12.800 Einwohnern gilt wegen ihres Gartenstadtcharakters und ihrer großzügigen, aufgelockerten Bebauung seit Jahrzehnten als ein höchstbegehrter Wohnort am Unterlauf der Würm. Gründerzeitvillen, Architektenhäuser und Bauhäuser der Moderne prägen das Ortsbild. Die belebte Bahnhofstraße – die Einzelhandels-Lebensader Gräfelfings – bietet alles für den täglichen Bedarf. Insgesamt besticht die Würmtalgemeinde einerseits durch ihre exponierte Lage unmittelbar am südwestlichen Stadtrand Münchens und zum anderen durch die Nähe zum beliebten 5-Seen-Land. Gräfelfing verfügt über zwei S-Bahn-Anschlüsse mit Verbindung nach Starnberg und München, binnen 25 min. sind Sie am Münchner Marienplatz. Über den BAB-Anschluss „Gräfelfing“ erreichen Sie über die Eschenrieder Spange den Flughafen ebenfalls in ca. 30 Autominuten. Umfangreiche Kinderbetreuungsangebote, auch in Nachmittags- und Ferienzeiten, werden ergänzt durch die schulische Versorgung mit Grund- und Hauptschule sowie einem hervorragendem Gymnasium. Drei weitere Gymnasien befinden sich im Umkreis von 3 km. Für die Freizeitgestaltung gibt es mehrere Sport- und Tennisvereine und kulturelle Veranstaltungen im Bürgerhaus. Zudem bieten der naheliegende Paul-Diehl-Park, der in den Pasinger Stadtpark übergeht und die umliegenden Wälder einen hohen Freizeitwert.Sonstiges
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INFO Maklerprovision:
Ab 23.12.2020 gelten bei Immobilienverkäufen bei Privatpersonen neue Regeln für die Maklerprovision. Durch das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, wurden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. (sog. Provisionsteilung)
Im Wortlaut des § 656c BGB:
§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien (1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten.
INFO nach DSGVO: Mit dem nachstehenden Kontaktformular können Sie uns eine Anfrage zu den Immobilien richten. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden über unseren Providerserver per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung nach 30 Tagen umgehend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.
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