Kinkerblog
Nebenkosten beim Verkauf: Was zahlt der Eigentümer?
Wer Haus oder Wohnung kauft, der zahlt circa 10 % der Kaufsumme an Nebenkosten. Doch wie ist die Lage für den Verkäufer? Kommen auf ihn auch Kosten zu? Ja, der Eigentümer hat ebenfalls Nebenkosten zu bezahlen. Diese liegen in der Regel deutlich niedriger als die des Käufers, sollten aber dennoch bekannt sein. Ihre Höhe und Art unterscheiden sich von Einzelfall zu Einzelfall. Für Sie stelle ich die sechs gängigen Kostenblöcke beim Haus- und Wohnungsverkauf für den Eigentümer vor.
1. Kosten für ein Wertgutachten
Bevor der Immobilienverkauf starten kann, ist die Findung des richtigen Angebotspreises entscheidend. Er darf weder zu hoch, noch zu tief sein. Um ihn zu ermitteln, bedarf es einen Experten. Wer aus anderen Gründen ein ausführliches Wertgutachten benötigt, der muss dafür einen Sachverständigen beauftragen. Schnell liegt der Preis hier im vierstelligen Bereich. Ziehen Sie mich als Ihren Makler heran, ist eine Angebotspreisbestimmung in der Courtage enthalten.
2. Maklergebühren
Nach der aktuellen Gesetzeslage in Bayern übernimmt der Verkäufer zwischen 50 und 100 % der Maklerkosten. Sie belaufen sich zumeist auf eine Höhe von 3,57 % des Kaufpreises. Diese Gebühr lohnt sich für Sie. Mit Makler verkaufen Sie Ihre Liegenschaft stressfreier und oft zu einem höheren Preis sowie schneller. Gleichzeitig machen Sie beim Immobiliengeschäft keine kostspieligen Fehler.
3. Energieausweis
Bis auf wenige Ausnahmen benötigen Sie für Ihre Wohnimmobilie einen Energieausweis. Bereits für die Immobilienanzeige muss er vorliegen. Sein Preis hängt von diversen Faktoren ab. Zumeist bewegt er sich zwischen 40 und einigen Hundert Euro.
4. Vorfälligkeitsentschädigung
Verkaufen Sie eine Immobilie, die Sie noch nicht komplett abbezahlt haben? Dann nimmt Ihre Bank für die vorzeitige Auflösung des Darlehens meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. In Einzelfällen lässt sich dies umgehen. So kann beispielsweise der neue Eigentümer Ihren Kredit übernehmen. Diesem Vorgehen müssen Käufer und Bank zustimmen.
5. Notarkosten
Jeder Immobilienverkauf benötigt einen Notar. Ansonsten ist das Rechtsgeschäft nicht möglich. Die Notarkosten in der Höhe von 1,5 bis 2 % des Kaufpreises trägt für gewöhnlich der Käufer. Tut er dies nicht, steht der Verkäufer in Haftung. Darüber hinaus werden bei der Eigentumsübertragung Rechte von Dritten aus dem jeweiligen Grundbuch gelöscht. Dafür erheben Grundbuchamt und Notar Gebühren, die bei circa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld liegen.
6. Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer trifft einen privaten Immobilienverkäufer, wenn er aus dem Verkauf einen Gewinn zieht. Somit versteuert das Finanzamt die Differenz aus einstigem Kaufpreis und aktuellem Kaufpreis abzüglich aller Nebenkosten. Doch Achtung: Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Ihnen die Immobilie länger als zehn Jahre gehört oder Sie diese in den letzten drei Jahren selbst genutzt haben.
Gern berate ich Sie rund um den Immobilienverkauf in Gräfelfing, Planegg, Krailling, Stockdorf und Umland persönlich!