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Immobilie geerbt: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Sie haben eine Immobilie geerbt - dazu kann ich Sie erst einmal beglückwünschen! Dennoch stellt sich oft die Frage, was mit dem Objekt geschehen soll. Selbst bewohnen? Vermieten und regelmäßige Gewinne erzielen? Oder doch lieber verkaufen und alle Verantwortlichkeiten abgeben? Ich stelle Ihnen nachfolgend die unterschiedlichen Möglichkeiten vor.

Immobilie als Erbe selbst bewohnen

Wenn Sie Alleinerbe einer Immobilie sind, können Sie frei entscheiden, ob Sie diese selbst bewohnen möchten. Die Eigennutzung des Objekts lohnt sich immer, wenn die Gegend, die Größe und die Ausstattung der geerbten Immobilie zur eigenen Lebensplanung passen. Immerhin fallen keine Mietkosten an! Auch die Erbschaftssteuer fällt unter bestimmten Voraussetzungen nicht an: Sofern Sie mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen bleiben (also das Objekt als Hauptwohnsitz angemeldet haben) oder die Fläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Bei einer Erbengemeinschaft müssen Sie sich jedoch mit den anderen Erben abstimmen. Ein Argument gegen den Einzug ergibt sich außerdem bei Häusern, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen wurde. Manchmal ist es Erben nicht möglich, die regelmäßigen Raten zu bedienen. Auch wenn Sie als Erbe in einem ganz anderen Ort wohnen und nicht ins geerbte Haus ziehen wollen, sollte eine andere Option als die Eigennutzung gewählt werden.

Geerbtes Objekt verkaufen oder vermieten

Der Klassiker ist der Immobilienverkauf nach der Erbschaft. Hier können die Einnahmen bequem unter den Erben aufgeteilt werden - und sämtliche Verantwortlichkeiten werden abgegeben. Diese Entscheidung zahlt sich aus, wenn sich das Haus oder die Wohnung zu weit entfernt vom eigenen Lebensmittelpunkt befindet oder keiner der Erben Interesse an einer Eigennutzung hat.

Die Vermietung ist in der Praxis seltener als der Verkauf; immerhin bleibt die Verantwortlichkeit bei mindestens einem Erben, der als Ansprechpartner bei Problemen fungieren oder eine Hausverwaltung stellen muss. Auch empfiehlt sich die Vermietung nicht für alle Objekte. Eigentumswohnungen in bester Stadtlage sind zum Beispiel oft leichter zu vermieten als ein freistehendes Einfamilienhaus.

Tipps für die richtige Entscheidung

Als Teil einer Erbengemeinschaft müssen Sie die Entscheidung für den Einzug ins Haus, die Vermietung oder Verkauf mit den anderen Erben absprechen. Es gilt stets der mehrheitliche Beschluss - alternativ müssen Erben ausgezahlt werden. Beachten Sie zudem die unterschiedlichen Gebühren, mit denen Sie rechnen müssen; sei es die Erbschaftssteuer oder die Spekulationssteuer, die in manchen Verkaufssituationen anfällt.

Das Grundbuch spielt bei allen Varianten eine entscheidende Rolle und muss nach der Erbschaft zeitnah berichtigt werden. Wenn Sie selbst in das Haus oder die Wohnung einziehen, werden Sie mit Ihrem Namen im Grundbuch vermerkt. Beim Verkauf oder bei der Vermietung dient es hingegen als Nachweis darüber, dass Sie die Berechtigung für dieses Vorgehen haben. Auch wird bei einer Vermietung Ihr Name als Hausbesitzer im Grundbuch eingetragen.

Bei all diesen Schritten - und der finalen Entscheidungsfindung - hilft Ihnen natürlich auch gern Ihr Makler von LUDWIG KINKER Immobilien.

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